Jeder der vorhat im Stadtgebiet Bäume zu fällen, zu verpflanzen oder zu beschneiden sollte sich vorher an die Gemeideverwaltung werden. Das fällen von Bäumen, auch auf dem privaten Grundstück bedarf einer Genehmigung.Wer das nicht macht:Artikel 21°. – Wer ohne Genehmigung Bäume fällt, wird mit einer Geldstrafe von mindestens 50 (fünfzig) Mindesttageslöhnen für jeden gefällten Baum„Bäume fällen / beschneiden“ weiterlesen